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Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Vertragsabschluß
3. Gewährleistung
4. Produkthaftung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Zahlungsbedingungen und
Verzug
7. Terminverlust
8.
Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften
9. Stornogebühr
10. Preise, Abnahme
und Lieferung der Waren
11. Verpackungsmaterial
12. EDV-Daten
13. Haftung mehrerer Käufer
14. Anzuwendendes
Recht
Die
Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Nebenabreden
zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters sind nur
gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart
werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf
für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche,
insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren,
geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können wir nicht akzeptieren.
Werden
vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren
Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß
vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig,
werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende
Weisung ersuchen. Bei nicht angemessen rechtzeitiger Weisung treffen den
Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.
Begehrt der Käufer Wandlung
oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer
Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder
durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. - bei Sachen einer bestimmten
Gattung - durch Austausch der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist
von - mangels anderer Vereinbarung höchstens 12 Wochen - befreien.
Bei Einrichtungsgegenständen die aus Bambus gefertigt wurden, ist
zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Wuchslöcher (ähnlich
Astlöcher), kleinere Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen
im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände
nicht mindern und keinen Reklamationsgrund darstellen.
Auch gewisse Flecken und
Maserungen sind natürliche Eigenschaften des Bambus, die bei heller
Farbwahl des Bambus mehr zur Geltung kommen können als bei Wahl einer
dunkleren Farbe die deckend wirken. Holzabschlüsse welche den Lack
zur Färbung des Bambus nicht aufnehmen, haben immer eine andere Farbe
als der Bambus. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen
bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.
Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer
Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer
Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso
wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte
(zB Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien
gelten deren Garantiebedingungen.
Gegen
Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch fristgerechte
Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien.
Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn
der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet wurde.
Wird
der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser
bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebengebühren) in unserem
Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für
die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges,
des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes
hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Pfändungen - auf die Vorbehaltsware
hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Wir
behalten uns vor, 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche)
Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Einrichtungsgegenstände.
Soweit wir die
Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren,
wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen
trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche
nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt
oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4%
über der Sekundärmarktrendite zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde
Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 4,-- pro erfolgter Mahnung
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr € 4,-- zu ersetzen. Bei erfolgloser zweiter Mahnung sind
wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der
Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen
zu ersetzen hat, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen
zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen
Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich
entstandenen Schadens berechtigt.
Wurde
ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung
von Teilbeträgen seit mindestens 6 Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor,
die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
Dem
Käufer kommt in den von § 3 Abs 1 KSchG erfaßten Fällen (Haustürgeschäften)
ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Verbraucher daher seine Vertragserklärung
weder in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen
noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten
Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann vom Vertrag oder Vertragsantrag
nur dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung
maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich
dargestellt haben (z.B.: Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in
erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3a KSchG).
Der
Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden, wenn
der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten
hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher
erkennbar ist, daß die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens
einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide
Vertragspartner.
Ein
Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Soweit
wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sich wir berechtigt,
vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr
in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz
kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen,
Reisen u.ä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten
werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere
Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.
Unsere Verkaufspreise sind
Abholpreise. Der Abholort ist ab Spedition Linz/Ansfelden/Austria.
Wenn die Waren zusätzlich zu einer vom Käufer angegebenen Adresse
transportiert werden sollen entstehen zusätzliche Transportkosten,
die dem Käufer zusätzlich berechnet werden. Die Lieferung der
Waren erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers.
Wir übernehmen keine Haftung auf Transportschäden, die von unserem
Lager zur Lieferadresse entstanden sind. Die Verkaufspreise verstehen
sich bei Verbrauchergeschäften inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend
bestimmt werden konnte und nur durch Ungefähr-Angabe festgehalten
wurde, kann uns der Käufer eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende
Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als drei
Wochen überschritten wurde. Wird keine Nachfrist gesetzt erklärt
sich der Kunde mit dem neuen genannten Termin einverstanden.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.
Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin übernommen,
sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr
von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern
und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn
des Annahmeverzuges mindestens 2 Monate verstrichen, können wir in
diesem Fall zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch
kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen
erfolgten, entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und
die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen.
Für diesen Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes
von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen
Schadens berechtigt.
Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb
oder im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie
Streiks, speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen
gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.
Verpackungmaterial
brauch nicht zurückgenommen werden.
Der
Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf
in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte,
Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.
Haben
sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese
für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen
gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen.
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